a
a

Home

Konzept & Ansatz

Vision & Ziel

Angebot & Formate

Team & Kooperation

I&A Blog

Ins Gespräch kommen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wendt & Stoll Organisationsberatung Partnerschaft

Sie können unsere AGB auch hier als PDF herunterladen

GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der IO & AURA – Wendt und Stoll Organisationsberatung Partnerschaft (nachfolgend „IO & AURA") und ihren Auftraggebenden über die von IO & AURA angebotenen Leistungen.

Leistungen im Sinne dieser AGB sind sämtliche von IO & AURA angebotenen Beratungs-, Begleitungs-, Qualifizierungs- und Veranstaltungsleistungen sowie sonstige im Einzelfall vereinbarte Leistungen.

Diese AGB werden mit Abschluss des jeweiligen Vertrages Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Abweichende AGB der Auftraggebenden finden keine Anwendung, es sei denn, IO & AURA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, insbesondere im jeweiligen Vertragsangebot oder in einer sonstigen Vereinbarung in Textform, gehen diesen AGB vor.

ANMELDUNG | VERTRAGSSCHLUSS

Die Anmeldung zu offenen Veranstaltungen erfolgt in Textform, insbesondere per E-Mail, und wird durch die Anmeldebestätigung von IO & AURA verbindlich. Mit der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.

Für Beratungs-, Begleitungs- und Qualifizierungsleistungen außerhalb offener Veranstaltungen kommt der Vertrag durch die Annahme eines Angebots oder eine sonstige Vereinbarung in Textform zustande.

ÄNDERUNG DES LEISTUNGSUMFANGS

Wünscht eine Vertragspartei eine Änderung oder Ergänzung des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt sie dies der anderen Vertragspartei in Textform mit. IO & AURA informiert die Auftraggebenden vor Umsetzung der Änderung über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Leistungsumfang, Termine und Vergütung.

Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs werden erst wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien in Textform vereinbart wurden. Sie werden nur vorgenommen, soweit sie den Charakter und das Ziel der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändern.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsangebot oder einer individuellen Vereinbarung in Textform. Zur Vergütung erhalten die Auftraggebenden eine elektronische Rechnung (E-Rechnung), soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Ist eine Änderung oder Ergänzung mit einem zusätzlichen Leistungsaufwand oder einer Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs verbunden, ist IO & AURA berechtigt, hierfür eine angemessene zusätzliche Vergütung zu berechnen.

2. Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb der jeweils auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Für Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern im jeweiligen Vertragsangebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

3. Förderprogramme

Werden öffentliche oder sonstige Förderprogramme (z. B. Bildungsscheck oder vergleichbare Förderinstrumente) in Anspruch genommen, erfolgt deren Anrechnung vorbehaltlich des tatsächlichen Zahlungseingangs bei IO & AURA. Wird die Förderung ganz oder teilweise nicht bewilligt oder ausgezahlt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen, sofern IO & AURA dies nicht zu vertreten hat.

4. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

IO & AURA ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, sofern hierdurch keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Auftraggebenden beeinträchtigt werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von IO & AURA bleiben unberührt.

UMSATZSTEUER UND NEBENKOSTEN

Die von IO & AURA berechneten Honorare sowie sonstigen Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung Anwendung findet.

Berufen sich Auftraggebende auf eine Umsatzsteuerbefreiung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 4 UStG, ist der entsprechende Befreiungsgrund vor Vertragsabschluss durch geeignete Nachweise zu belegen. Wird ein erforderlicher Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung nicht oder nicht vollständig vorliegen, ist IO & AURA berechtigt, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung zu stellen und an die zuständige Finanzbehörde abzuführen.

Zusätzlich zum vereinbarten Honorar können erforderliche Nebenkosten gegen Nachweis berechnet werden, sofern dies im jeweiligen Vertragsangebot oder einer individuellen Vereinbarung festgelegt wurde. Hierzu können insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige erforderliche Aufwendungen gehören.

Zu den erstattungsfähigen Reisekosten können insbesondere zählen:

  • An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Bahnfahrten; die Reiseklasse richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung),
  • Nutzung eines privaten oder dienstlich genutzten Kraftfahrzeugs nach vorheriger Vereinbarung,
  • erforderliche Übernachtungskosten in angemessener Höhe,
  • Verpflegungsmehraufwendungen und sonstige Spesen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

IO & AURA stimmt Art und Umfang der anfallenden Nebenkosten nach Möglichkeit vorab mit den Auftraggebenden ab.

STORNIERUNG | ÄNDERUNGEN | ABSAGEN

1. Veranstaltungen

Stornierungen von Anmeldungen zu Veranstaltungen bedürfen der Textform.

Bei Stornierungen, die bis einschließlich zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn bei IO & AURA eingehen, werden 25 % der Teilnahmegebühr berechnet.

Bei Stornierungen, die zwischen dem 59. und dem 8. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn bei IO & AURA eingehen, werden 50 % der Teilnahmegebühr berechnet.

Bei Nichterscheinen oder bei Stornierungen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn wird die vollständige Teilnahmegebühr fällig.

Die vorstehenden Stornierungsregelungen berücksichtigen den mit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung verbundenen Aufwand. IO & AURA bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Den Auftraggebenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Teilnehmende können ohne zusätzliche Kosten eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern diese die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt. Die Benennung einer Ersatzperson ist IO & AURA rechtzeitig in Textform mitzuteilen.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von diesen Regelungen unberührt.

IO & AURA behält sich vor, Veranstaltungen oder Seminare aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in angemessener Weise anzupassen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Durchführung aufgrund einer nicht ausreichenden Teilnehmendenzahl, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. kurzfristiger Ausfall einer durchführenden Person aus nicht vorhersehbaren Gründen) nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Fall einer Absage durch IO & AURA vollständig erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

IO & AURA ist berechtigt, die eingesetzte durchführende Person aus sachlichem Grund auszutauschen sowie organisatorische Anpassungen hinsichtlich Ort und Zeit vorzunehmen, sofern diese den Teilnehmenden zumutbar sind und der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.

2. Beratungs-, Begleitungs- und Qualifizierungsleistungen

Wird ein vereinbarter Termin oder eine vereinbarte Leistung von den Auftraggebenden abgesagt, kann IO & AURA ein Ausfallhonorar (ohne Fahrt- und sonstige Nebenkosten) wie folgt berechnen:

  • mehr als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kein Ausfallhonorar,
  • 30 bis 8 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
  • 7 Kalendertage oder weniger vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.

Das Ausfallhonorar wird unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen von IO & AURA berechnet.

Wird eine vereinbarte Leistung oder ein Beratungstermin auf Wunsch der Auftraggebenden verkürzt, bleibt das vereinbarte Honorar für den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang fällig.

Sagt IO & AURA einen vereinbarten Termin oder eine vereinbarte Leistung ab, werden die Auftraggebenden unverzüglich informiert. Eine Vergütung für die abgesagte Leistung wird in diesem Fall nicht berechnet.

URHEBERRECHTLICHER SCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE

Die von IO & AURA im Rahmen von Veranstaltungen, Beratungs-, Begleitungs- und Qualifizierungsleistungen bereitgestellten oder eingesetzten Inhalte, Unterlagen und Materialien (z. B. Präsentationen, Konzepte, Methoden, Arbeitshilfen, Vorlagen und digitale Dokumente) sind urheberrechtlich geschützt.

Die Nutzung dieser Inhalte und Materialien ist ausschließlich für die jeweils vereinbarten Zwecke sowie den persönlichen bzw. organisationsinternen Gebrauch der Auftraggebenden und Teilnehmenden bestimmt. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks – auch auszugsweise – ist nur mit vorheriger Zustimmung von IO & AURA zulässig.

Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung in öffentlich zugänglichen Medien, Plattformen oder Datenbanken sowie für die Nutzung der Inhalte zum Training, zur Entwicklung oder Verbesserung von Systemen der künstlichen Intelligenz, sofern dies nicht ausdrücklich mit IO & AURA vereinbart wurde.

Soweit IO & AURA im Rahmen eines Auftrags individuelle Arbeitsergebnisse für die Auftraggebenden entwickelt oder erstellt (z. B. Dokumentationen, Analysen, Konzepte oder Prozessbeschreibungen), richtet sich deren Nutzung nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Die vereinbarte Nutzung dieser individuell erstellten Arbeitsergebnisse bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Die von IO & AURA eingesetzten Methoden, Fachkonzepte, Vorgehensweisen, Vorlagen und sonstigen eigenen Arbeitsgrundlagen verbleiben bei IO & AURA und dürfen ohne gesonderte Vereinbarung nicht unabhängig vom Vertragszweck genutzt werden.

Bild- und Tonaufnahmen während Veranstaltungen sind nur mit vorheriger Zustimmung von IO & AURA bzw. der Veranstaltungsleitung zulässig.

Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig davon, ob Inhalte und Materialien in Papierform, digital oder in sonstiger Form bereitgestellt werden.

MITWIRKUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DER AUFTRAGGEBENDEN

Die Auftraggebenden schaffen rechtzeitig alle Voraussetzungen in ihrem betrieblichen oder organisatorischen Verantwortungsbereich, die für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, und erhalten diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht.

Sie stellen IO & AURA alle Informationen, Unterlagen sowie sonstigen Arbeits- und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung, soweit diese für die vertragsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

Werden Leistungen bei den Auftraggebenden oder an einem von ihnen bestimmten Ort erbracht (z. B. im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen oder Workshops), stellen die Auftraggebenden die hierfür erforderliche Infrastruktur in einem funktionsfähigen Zustand bereit. Hierzu gehören insbesondere geeignete Räumlichkeiten sowie – soweit vereinbart oder für die Durchführung erforderlich – ein Internetzugang (WLAN), Präsentationstechnik (z. B. PC oder Laptop und Beamer), Flipchart oder vergleichbare Arbeitsmittel sowie gegebenenfalls eine angemessene Bewirtung.

Die Auftraggebenden informieren IO & AURA unverzüglich über alle ihnen bekannten Umstände oder Veränderungen, die Auswirkungen auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen haben können.

AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME

IO & AURA ist berechtigt, Teilnehmende aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei erheblichem Zahlungsverzug, erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufs, wiederholter Missachtung von Veranstaltungsregeln oder einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Teilnehmender oder der Durchführung der Veranstaltung.

Der Anspruch von IO & AURA auf Zahlung der Teilnahmegebühr bleibt bestehen, sofern der Ausschluss durch die teilnehmende Person schuldhaft verursacht wurde.

DATENSCHUTZ

IO & AURA verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen nationalen Datenschutzvorschriften.

Soweit gesetzlich erforderlich, werden weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gesondert zur Verfügung gestellt.

VERSCHWIEGENHEIT UND VERTRAULICHKEIT

IO & AURA und die Auftraggebenden verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei an unbefugte Dritte weiterzugeben.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere interne, organisatorische, wirtschaftliche, personenbezogene oder fachliche Informationen sowie Erkenntnisse aus Beratungs-, Begleitungs- und Entwicklungsprozessen, soweit diese als vertraulich erkennbar sind oder sich ihre Vertraulichkeit aus den Umständen der Zusammenarbeit ergibt.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch für Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Kooperationspartner oder sonstige einbezogene Personen, die im Rahmen der Leistungserbringung von IO & AURA oder der Auftraggebenden einbezogen werden, soweit diese Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nicht, soweit Informationen bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

HAFTUNG UND EIGENVERANTWORTUNG

IO & AURA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt ebenso für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

Die Haftung wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt, ist die Haftung von IO & AURA ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von IO & AURA.

IO & AURA erbringt Beratungs-, Begleitungs- und Qualifizierungsleistungen nach anerkannten fachlichen Standards und auf Grundlage der jeweils zur Verfügung gestellten Informationen sowie der vereinbarten Rahmenbedingungen. Die Auftraggebenden bleiben für die Bewertung und Umsetzung der erarbeiteten Inhalte, Empfehlungen und Ergebnisse selbst verantwortlich.

Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von IO & AURA.

Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

3. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.